Für den Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung kann eine Versicherungszeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung im europäischen Land als Grundlage dienen. Hierunter fallen grundsätzlich alle Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum, sowie Großbritannien und die Schweiz.
In bestimmten Fällen ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung auch ohne Inanspruchnahme von europäischen Regelungen im Sozialversicherungsrecht möglich. Dies betrifft insbesondere Rentner und ggf. nicht berufstätige Personen.
Die im Markt gängigen Modelle im Überblick