Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – eine Sache des Vertrauens
Für den Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung kann eine Versicherungszeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung im europäischen Land als Grundlage dienen. Hierunter fallen grundsätzlich alle Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum, sowie Großbritannien und die Schweiz.
In bestimmten Fällen ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung auch ohne Inanspruchnahme von europäischen Regelungen im Sozialversicherungsrecht möglich. Dies betrifft insbesondere Rentner und ggf. nicht berufstätige Personen.
Die im Markt gängigen Modelle im Überblick
Beschäftigung im europäischen Ausland
Weniger als 12 Monate
Gesamtkosten (netto) ca. 7.500 – 12.000 €
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer, hier ist es zwingend erforderlich, dass die Tätigkeit auch tatsächlich und physisch in dem jeweiligen Land stattfindet und dass bestimmte begleitende Schritte sorgfältig aufeinander abgestimmt und durchgeführt werden.
Residenzlösung
im europäischen Ausland
In der Regel ab 12 Monate
Gesamtkosten (netto) ca. 16.000 € – 20.000 €
Wohnsitz- oder ggf. Neben-Wohnsitznahme im europäischen Ausland. Hier ist eine Tätigkeit – selbständig oder Beschäftigung – nicht zwingend erforderlich. Je nach Land gibt es spezifische Anforderungen. Häufig berechtigt dies zum Zugang in die dortige gesetzliche Krankenversicherung.
Wechselmöglichkeiten im Inland
in der Regel 3 bis 6 Monate
Gesamtkosten (netto) ca. 4.800 € – 7.200 €
Insbesondere für Rentner bestehen weitere Möglichkeiten zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme von europäischem Sozialversicherungsrecht – für verheiratete sowie auch betroffene nicht verheiratete Privatversicherte
🔒 Vertrauen und Expertise
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung setzt ein hohes Maß an Vertrauen auf beiden Seiten voraus.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung stellt einen wesentlichen Eingriff in die Krankheitsabsicherung des Auftraggebers dar.
Wir begleiten den Wechselvorgang daher mit konkreten Ansprechpartnern durchgehend aus einer Hand.
Erfolgreicher Wechsel ohne Risiken
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung muss mit Sorgfalt und Präzision erfolgen – vertrauensvoll und partnerschaftlich zwischen Auftraggeber und den beauftragten Spezialisten.
Solide Finanzierung der Durchführung und ggf. Unterbeauftragungen von Spezialisten
Vertrauensvolle und verbindliche Abstimmung über die einzelnen Schritte
Individuelle Fallgestaltung statt Massenabwicklung
Flexibilität in der Abwicklung auf konkrete und abstrake Änderungen für eine erfolgreiche Umsetzung
Eigene tiefgründige fachliche Expertise
Interdisziplinäres Expertenteam aus Versicherungsspezialisten, Sozialversicherungsexperten und Rentenberatern sowie Fachanwälten
Für die Eingliederung in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine vertrauensvolle und verlässliche Kommunikation sowie ein hoher Service-Gedanke auf der Seite des Auftragnehmers entscheidend.
⚠️ 18 Monate, ratierliche Zahlung?
Bei bestimmten sogenannten Dienstleistern wird ein Betrag bei Auftragerteilung verlangt, dann eine monatliche Zahlung von rund 350 Euro bis 850 Euro über achtzehn Monate.
Hierbei handelt es sich in der Regel um eine (Schein‒) Gewerbeanmeldung im europäischen Ausland.
Hier gelten verschiedene Risiken, die zum Tragen kommen können.
Diese Variante wird von uns NICHT offeriert
Eine Gewerbeanmeldung im Ausland, die nur zum Schein erfolgt und keine wirtschaftliche Aktivität zur Folge hat, birgt erhebliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Risiken.
Steuerliche Risiken
Das Fehlen einer tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität im Ausland kann zu Problemen führen.
Rechtliche Risiken
Scheingeschäft: Eine Scheingewerbeanmeldung kann als Scheingeschäft gewertet werden. In vielen Ländern sind solche Konstruktionen illegal und können mit Geldstrafen oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Verstoß gegen Gewerberecht: Viele Länder verlangen einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb für die Aufrechterhaltung einer Gewerbeanmeldung.
Finanzielle Risiken
Strafzahlungen: Finanz- und Steuerbehörden können hohe Strafen verhängen, wenn eine Scheintätigkeit nachgewiesen wird.
Behördliche Überprüfungen
Austausch von Informationen: Durch internationale Abkommen werden Daten über Geschäftstätigkeiten zwischen Ländern geteilt, wodurch Scheingewerbeanmeldungen schneller auffallen können.
Eine Scheingewerbeanmeldung im Ausland ist mit erheblichen Risiken verbunden und in vielen Ländern strafbar. Neben rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen können persönliche und finanzielle Schäden entstehen. Stattdessen sollte man rechtlich und steuerlich saubere Lösungen suchen, um die Geschäftsaktivitäten im Ausland zu gestalten. Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, bevor solche Schritte unternommen werden.
⚠️ Zahlung erst nach erfolgter Rückführung?
Bei manchen Angebote sogenannter Dienstleister wird eine Zahlung erst fällig, wenn die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist.
Oftmals fallen dann bestimmte Kosten als externe Kosten separat an und fallen nicht unter die Vereinbarung.
DIESE VARIANTE WIRD VON UNS NICHT OFFERIERT
Es klingt verlockend, wenn bei Anbietern erst nach Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung das Honorar anfällt
Kosten für rechtliche Durchsetzung
Bei Ablehnung der Krankenkasse – und solche haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – bedarf es einer rechtlichen Durchsetzung etwa im Widerspruchverfahren oder ggf. darüber hinaus. Diese Kosten fallen dann separat an. Das Risiko der Verfahrenskosten liegt dann beim Auftraggeber.
Fehlende Expertise in der Durchführung
Bestimmte Anbieter legen den Fokus eher auf vertriebliche Aspekte und weniger auf die Vorhaltung von Sozialversicherungsexperten, die eine zweifelsfrei rechtssichere und effektive Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung.
Anfallende Kosten während der Durchführung
Anfallende Kosten während der Durchführung des Wechsels von der PKV in die GKV sind entweder vom Auftraggeber zu tragen oder werden ganz vermieden, was für die erfolgreiche und zweifelsfreie Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung hinderlich sein kann.
Was passiert bei rückwirkender Stornierung der GKV?
In manchen Fällen kommt es zur nachträglichen Stornierung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Hier ist dann rasches Handeln gefordert. In der Regel sind solche nachgelagerten Leistungen nicht abgedeckt.
Für eine rechtlich unumstößliche Durchführung des Wechsels von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse fallen häufig Sachkosten oder Kosten für spezifische Unterbeauftragungen an.
Unter Umständen könnten bestimmte Leistungen oder Zusatzleistungen dann entfallen und die tatsächliche Rückführung beeinträchtigen.
✅ Qualität und Expertise, die dauerhaft währt...
Jenseits der Zahlungsmodalitäten sollten beim Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung vor allem qualitative Aspekte eine Rolle spielen.
Qualität und expertise, die Sie verdienen
Für einen erfolgreichen – und zwar nachhaltig und dauerhaft erfolgreichen – Wechsel von der PKV in die GKV ist echte Expertise gefragt
Erfahrene Sozialversicherungs-Experten im Einsatz
Bei der administrativen Begleitung des Wechsels von der PKV in die GKV sind echte Sozialversicherungsexperten im Einsatz - Sozialversicherungsfachangestellte, Rentenberater und bei Bedarf Fachanwälte für Sozialrecht und Versicherungsrecht.
Kosten für anfallende Durchsetzung
Bei etwaiger Ablehnung der Krankenkasse bedarf es einer rechtlichen Durchsetzung etwa im Widerspruchverfahren oder ggf. darüber hinaus. Zudem bedarf es in der Regel eines raschen Einsatz der hierfür erforderlichen Experten, die für ein schnelles Handeln bereitstehen sollten.
100% Erfolgsquote
Unsere Quote für die erfolgreiche Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 100%. Wir nehmen eine verbindliche Vorab-Prüfung vor, bevor der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse dann tatsächlich in Gang gesetzt wird. Erst dann erfolgt die Honorarrechnung.
Soweit eine Durchführung praktisch und rechtlich möglich ist, wird dies durch uns vollumfänglich erbracht.
Langfristige Nachbetreuung der Mandate
Langfristige Nachbetreuung der Mandate auch nach bereits erfolgter Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung
Sicherheitsgarantie
Unsere Quote für die erfolgreiche Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 100%. Wir nehmen eine verbindliche Vorab-Prüfung vor, bevor der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse dann tatsächlich in Gang gesetzt wird. Erst dann erfolgt die Honorarrechnung.
Soweit eine Durchführung praktisch und rechtlich möglich ist, wird dies durch uns vollumfänglich erbracht.
Für eine rechtlich unumstößliche Durchführung des Wechsels von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse fallen häufig Sachkosten oder Kosten für spezifische Unterbeauftragungen an.
Bei Fälligkeit des Honorars bei Auftragerteilung können alle tatsächlich und eventuell anfallenden Kosten sorgfältig geplant und berücksichtigt werden, einschließlich einer dynamischen Risikovorsorge.
Durch die Sicherheitsgarantie ist die Rückzahlung des Honorars bei Nichterfolg vertraglich festgelegt.
Ihr Ansprechpartner
Stefan B. Mies
Ich habe bereits mehr als 1.000 Beratungen zum altersunabhängigen Wechsel in die GKV durchgeführt
Expertise und Empathie aus mehr als eintausend Gesprächen mit langjährigen PKV‒Kunden weiß ich genau, was diese Menschen bewegt und umtreibt, wie herausfordernd steigende PKV‒Beiträge im Alter sein können und wie eine gute Beratung gleichermaßen gut verständlich und verständnisvoll ablaufen sollte.
Experte mit 20 Jahren Erfahrung
Seit 2003 berate ich Selbständige, Freiberufler und Menschen im Ruhestand zu spezifischen Themen. Seit 2015 habe ich mich spezialisiert auf Lösungen für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über 55 Jahre.